Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Folgende Bedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen, die das Stadtmarketing der Stadt Leverkusen (nachfolgend „Stadtmarketing“) auf seiner Webseite lust-auf-leverkusen.de oder seinen Social-Media-Kanälen bei Facebook, Instagram und YouTube durchführt. Das Stadtmarketing behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen. Diese werden dann im Rahmen des Gewinnspiels kommuniziert.

Gewinnspiele des Stadtmarketings in den sozialen Medien stehen in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder YouTube. Sie werden weder von Facebook, Instagram oder YouTube gesponsert, unterstützt noch organisiert.

Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erkennen Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen an:

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Stadtmarketings der Stadt Leverkusen sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

2. Ablauf des Gewinnspiels/Auswahlmechanik/Gewinn

Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels werden Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspielaufrufs auf der Webseite und/oder den Social-Media-Kanälen des Stadtmarketings, gegebenenfalls auch in besonderen Teilnahmebedingungen (siehe unter Ziffer 1) informiert. Dies betrifft unter anderem Beginn und Ende des Spiels, Teilnahme- und Auswahlverfahren, eventuelle Gewinnfragen beziehungsweise -aufgaben.

Am jeweiligen Gewinnspiel kann nur entsprechend der im Aufruf kommunizierten Spielmechanik teilgenommen werden. Eine Teilnahme ist zudem ausschließlich über die jeweils benannten Plattformen und Kanäle möglich, andere Einreichungen werden nicht berücksichtigt. Ist ausdrücklich eine Beteiligung per E-Mail oder Direktnachricht gewünscht, behält sich das Stadtmarketing vor, öffentliche kommunizierte Lösungen – etwa als Kommentar – zu löschen.

3. Gewinn

Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes beziehungsweise ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Ein Verkauf von gewonnenen Eintrittskarten ist generell untersagt.

Gewinne, die von Kooperationspartnern beziehungsweise Preissponsoren gestellt werden, bietet das Stadtmarketing der Stadt Leverkusen nur in deren Namen an. Das Stadtmarketing ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- beziehungsweise Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.

Der in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls bildlich präsentierte Gewinn, ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung und Ähnlichem sind möglich.

4. Ausschluss von Teilnehmern

Das Stadtmarketing behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren beziehungsweise versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (zum Beispiel Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren in den Social-Media-Kanälen des Stadtmarketings, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen (siehe Spielregeln für Social Media).

5. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen. Stellt das Stadtmarketing nachträglich fest, dass der Teilnehmer einen im Sinne dieser Teilnahmebedingungen zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat beziehungsweise nicht teilnahmeberechtigt war, kann das Stadtmarketing diese Person von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

6. Datenschutz

Die persönlichen Nutzerdaten werden vom Stadtmarketing streng vertraulich behandelt und nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.

Das Stadtmarketing ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern diese selbst verarbeitet werden. Die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwendet. Diese Informationen werden nur insoweit speichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist beziehungsweise eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte.

Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist die Einwilligung der Betroffenen gemäß Artikel 6 Absatz 1a EU-DSGVO. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten für die Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere Auswertung des Gewinnspiels, Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners, Gewinnabwicklung) durch den Veranstalter gespeichert und verwendet werden.

Außerdem willigt der Teilnehmer durch die Teilnahme des Gewinnspiels ein, dass bei werblichen Gewinnspielen der vollständige Name und die E-Mail-Adresse im Gewinnfall zwecks Gewinnübermittlung an mit der Veranstaltung des Gewinnspiels in Verbindung stehende Dritte weitergegeben werden. Ergänzend können die jeweiligen Gewinnspielbedingungen gelten. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist:

  1. Artikel 6 Absatz 1a EU-DSGVO, die Einwilligung der Betroffenen;
  2. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DS-GVO, denn die Datenverarbeitung ist zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Teilnehmer sind (Rechteeinräumung gemäß vorstehend Ziffer 7) erforderlich;
  3. Artikel 6 Absatz. 1 Satz 1 lit. f DS-GVO, denn die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen (Steigerung der Attraktivität des Angebots durch die Veranstaltung von Gewinnspielen einschließlich der Mitteilung über erfolgte Gewinne gegenüber der Zielgruppe; Werbezwecke) erforderlich und die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Teilnehmer, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen insoweit nicht.

Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten der Gewinner speichern wir gegebenenfalls aus buchhalterischen Gründen für die Dauer von bis zu zehn Jahren. Für diese Speicherung der Gewinnerdaten über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus ist die Rechtsgrundlage Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DS-GVO, denn die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der das Stadtmarketing unterliegt (gesetzliche Aufbewahrungsfristen gemäß §§ 257 HGB, 147 AO, 14b UStG). Darüber hinaus werden die gespeicherten Daten nur zu Werbezwecken genutzt, wenn Teilnehmer hierzu ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben. Teilnehmer können ihr Einverständnis in die vorstehend beschriebene Speicherung und Nutzung ihrer Daten jederzeit widerrufen.

Teilnehmer können jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung entsprechend, die auf der der Homepage lust-auf-leverkusen.de abrufbar ist.

8. Veröffentlichung von Namen; Promotion

Das Stadtmarketing darf den Namen des Gewinners öffentlich auf seiner Internetseite sowie in seinen Social-Media-Kanälen bekanntgeben. Es sei denn, der Gewinner widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung.

Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotions im Internet, Audio- beziehungsweise Videomedien oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.

9. Abbruch Gewinnspiel

Das Stadtmarketing behält sich vor, dass Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt beziehungsweise fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen das Stadtmarketing zu.

10. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Haftungsausschluss

Das Stadtmarketing haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel beziehungsweise mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, das Stadtmarketing oder dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

13. Gewinnspielanbieter

Anbieterin des Gewinnspiels ist die Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtmarketing, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51371 Leverkusen.

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