VERANSTALTUNGSKALENDER


Streng verboten
Samstag, 28. Februar 2026 | 19:30 Uhr
Ein Kammerkonzert der Landesjugendensembles NRW und Teilnehmenden des Wettbewerbs „Jugend musiziert“
„Streng verboten“ – das bezieht sich auf den Kern dieses Konzertprogramms: eine ganz Reihe an unautorisierten Bearbeitungen in verschiedensten Besetzungen des Kammermusikzentrum NRW. Beethoven hatte eine ambivalente Haltung gegenüber der Bearbeitung seiner Werke.
Während er die Epoche in Bezug auf Bearbeitungen als „fruchtbar“ bezeichnete, riet er Verlegern, dass auf dem Titelblatt jeder Bearbeitung klar angegeben werden solle, dass es sich um eine Bearbeitung handelte, „um die Ehre des Autors zu schützen und zu verhindern, dass die Leute in die Irre geführt werden“.
In einer Zeit, in der Urheberrechtsgesetze entweder nicht existierten oder ziemlich vage praktiziert wurden, waren unautorisierte „privatisierte“ Bearbeitungen von Komponistenwerken weit verbreitet – zum Leid aller Urheber*innen. Trotz Beethovens offensichtlicher Abneigung gegenüber solchen Praktiken trugen diese Bearbeitungen jedoch maßgeblich zur Popularität seiner Ursprungswerke bei, sodass wir sie auch heute immer wieder neu entdecken können.
Infos
Christine Siegert Moderation
Carl Wilhelm Henning
Ouvertüre zu „Die Weihe des Hauses“ op. 124, Bearbeitung für Klavier zu 4 Händen von T. Trautwein
Ludwig van Beethoven
1. Satz aus dem Septett op. 20, anonym arrangiert für Streichquartett, publiziert von Hoffmeister
1. und 4. Satz aus der Sinfonie Nr. 1, anonym arrangiert für Streichquintett, publiziert von Mollo
2. und 3. Satz aus der Sinfonie Nr. 1, anonym arrangiert für Streichquintett, publiziert von Zulehner
Eine Kooperation mit dem Kammermusikzentrum NRW.